Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 27.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18619
BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 27.06 (https://dejure.org/2006,18619)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2006 - 2 B 27.06 (https://dejure.org/2006,18619)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 2 B 27.06 (https://dejure.org/2006,18619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Revisionszulassung bei mangelnder grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Geltendmachung mehrerer Revisionszulassungsgründe; Voraussetzungen der Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Verwaltungsgerichtordnung (VwGO)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2004 - 2 C 41.03

    Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 27.06
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, die Entschädigung an den angefallenen notwendigen Sach- und Personalkosten auszurichten und aktuell und realitätsnah zu ermitteln (vgl. Urteile vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 13.01 Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 S. 4 und vom 19. August 2004 BVerwG 2 C 41.03 DGVZ 2005, 7).

    9 Die Beschwerde trägt selbst vor, dass der Senat in seinem Urteil vom 19. August 2004 (a.a.O.) diese Frage bereits geklärt hat.

    Die Beschwerde beanstandet, dass sich das Berufungsgericht an die rechtlichen Vorgaben der Senatsentscheidung vom 19. August 2004 (a.a.O.) nicht gehalten und die danach gebotenen Erhebungen unterlassen habe, legt jedoch nicht dar, wie § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dies erfordert, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Rechtssatz beruht.

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 27.06
    Danach ist der Dienstherr verpflichtet, die Entschädigung an den angefallenen notwendigen Sach- und Personalkosten auszurichten und aktuell und realitätsnah zu ermitteln (vgl. Urteile vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 13.01 Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2 S. 4 und vom 19. August 2004 BVerwG 2 C 41.03 DGVZ 2005, 7).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2006 - 2 B 27.06
    Eine danach allenfalls in Betracht zu ziehende unrichtige Anwendung dieser Entscheidung durch das Berufungsgericht stellt keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dar (vgl. Beschluss vom 10. Juli 1995 BVerwG 9 B 18.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht